Keine Illusionen sollten Sie sich machen, dass Sie – insbesondere im KMU-Bereich - die Gründung einer GmbH davor bewahrt, für Unternehmenskredite persönlich haften zu müssen.
Eine Kapitalgesellschaft kann Sie aber vor der Inanspruchnahme einer Haftung aus dem täglichen Geschäftsleben („Produkterisiko“) schützen.
Aber auch hier ist eine Haftung der Geschäftsführer nicht ausgeschlossen. Gerade bei gründungsprivilegierten GmbHs oder ausländischen Ltds darf zudem nicht außer acht gelassen werden, dass das hierfür vorgesehene Eigenkapital (EUR 5.000 oder im Ausland sogar EUR 1) nicht ausreicht, um die anfallenden Kosten des Gründungsjahrs zu decken und deshalb auf anderem Weg für ausreichende Liquidität zu sorgen ist.
Hier finden Sie einen Überblick zu den Rechtsformen.